h kieferorthopaede kinder

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Prävention ist wichtig, da von der Entwicklung des Mundraums auch die körperliche Entwicklung abhängt.

Eine optimale Behandlung

Bereits ab dem 3. Lebensjahr lassen sich ausgeprägte Anomalien feststellen. Dazu gehören beispielsweise massive Engstände, ein Überbiss der Frontzähne, ein seitlicher Kreuzbiss, Zungenpressen und Lippensaugen, Fingerlutschen, Kau- und Sprachschwierigkeiten oder Mundatmung.

Um die Gebissentwicklung beurteilen zu können und eine altersentsprechende Behandlungsnotwendigkeit rechtzeitig zu ermitteln sollte eine Erstvorstellung im Alter von 3-4 Jahren in der kieferorthopädischen Fachpraxis erfolgen. Kreuzbisse und umgekehrte Überbisse können dann häufig noch mit einfachen Maßnahmen zur Entwicklungssteuerung behandelt werden.

Mundraumentwicklung und körperliche Entwicklung eines Kindes stehen in engen Zusammenhang.

So können chronische Schmerzen im Bereich des Kiefers, des Nackens und der Wirbelsäule entstehen, wenn Kiefergelenke und Kaumuskulatur falsch belastet werden. Sogar Konzentrations- und Lernstörungen oder Sprechfehler können die Folge sein. Kieferanomalien und Fehlentwicklungen im Mundraum können zudem auch Ursache für Schlafstörungen, Atemaussetzer und Schnarchen sein.

Durch kieferorthopädische Maßnahmen kann Abhilfe geschaffen und möglichen gesundheitlichen Folgeschäden rechtzeitig vorgebeugt werden.

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Unser Ziel ist es, ein gut funktionierendes Gebiss bei gleichzeitig ästhetisch ansprechendem Idealzustand zu erreichen. Ein strahlendes und vor allem gesundes Lächeln zahlt sich auch für die Zukunft des Kindes aus. Was in jungen Jahren richtig behandelt und korrigiert wird, muss später im Alter nicht nachgeholt werden.

Behandlungsbeginn

Der optimale Behandlungsbeginn

Der optimale Behandlungsbeginn ist bei jedem (Kind) sehr unterschiedlich. Es kommt zum einen auf die Art der Fehlstellung selbst an und zum anderen auf den Zahnwechsel, der ebenfalls zeitlich stark variieren kann.

Frühbehandlung

Auch in einem jüngeren Alter kann bereits eine Behandlung notwendig sein. Häufig werden diese Fehlstellungen durch den behandelnden Zahnarzt entdeckt, der Sie dann frühzeitig mit Ihrem Kind zum Kieferorthopäden überweist.

Wenn Sie sich unsicher sind sprechen Sie uns einfach an.

Behandlungszeitraum

Eine Frühbehandlung dauert in etwa 1,5 Jahre, kann in Einzelfällen aber abweichen. Die Behandlungszeit für eine definitive Behandlung beträgt in der Regel 2-4 Jahre.

Je nach Behandlungsart, Alter und Grundvoraussetzung kann die Behandlungsdauer aber individuell variieren.

Behandlungsarten

Gerade und schöne Zähne sind ein Geschenk für das Leben.

Über 50% der Kinder haben aber Zahnfehlstellungen (Dysgnathien), die einer kieferorthopädischen Behandlung mit Zahnspangen bedürfen. Generell unterscheidet man zwischen herausnehmbaren und festsitzenden kieferorthopädischen Geräten.

Herausnehmbare Spangen sind oft bei jüngeren Kindern üblich.

Zu herausnehmbaren Zahnspangen

Festsitzenden Zahnspangen kommen überwiegend im späteren Alter zum Einsatz.

Zu festen Zahnspangen

Behandlungskosten

Im Allgemeinen wird eine kieferorthopädische Behandlung durch die Krankenkassen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr übernommen. Bei sehr starken Fehlstellungen kann dies aber auch im Erwachsenenalter möglich sein.

Seit dem 01.01.2004 besteht ein neues Gesetz im Gesundheitswesen (Gesundheits-Modernisierungs-Gesetz). Dieses regelt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Hierbei werden bestehende Zahn- und Kieferfehlstellungen in so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgruppen" (KIG 1-5) eingeteilt. Vorhandene Fehlstellungen werden genau vermessen und in eine Tabelle eingestuft. Liegt ein Bedarfsgrad von 1-2 vor, bezahlt die Krankenkasse nicht; dies heißt aber nicht, dass aus medizinischer Sicht keine Behandlung erforderlich ist! Bei Bedarfsgrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Wenn die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% (beim zweiten Kind 10%) selber tragen. Bei erfolgreichem und planmäßigem Abschluss sowie guter Mitarbeit des Patienten wird der Eigenanteil nach der Behandlung zurückerstattet.

Die genauen Behandlungskosten können je nach Bedarfsgrad variieren.

In jedem Fall bleibt aber festzuhalten das durch eine Nichtbehandlung höhere Folgekosten entstehen können. Verursacht werden können diese durch eine unregelmäßig hohe Abnutzung der Zähne, eine Weiterentwicklung der Fehlstellung von Zähnen und die dadurch resultierende Erhöhung des Bedarfsgrades.

Eine kieferorthopädische Erstberatung wird in jedem Fall durch die Kasse bezahlt, deshalb zögern Sie nicht und vereinbaren einen Termin.

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